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Wann muss der Vermieter den Schlüsseldienst bezahlen?

Ist die Hausratversicherung zuständig, wenn das Schloss defekt ist? Für diesen Sonderfall ist es möglich, die Kosten für einen Schlüsseldienst vom Vermieter bezahlen zu lassen. Aber wer repariert das kaputte Türschloss? Damit vor dem Entstehen hoher Kosten für einen Schlüsseldienst zunächst zweifelsfrei geklärt werden kann, ob der Vermieter den Schlüsseldienst bezahlen muss oder ob eine Versicherung für die Kosten des Schlüsseldienstes aufkommen kann, darf der Geschädigte nicht einfach ein Unternehmen seiner Wahl beauftragen. Das gültige Mietrecht sieht vor, dass ein Schloss auf Kosten des Vermieters ausgetauscht werden muss, wenn der Schlüssel die Wohnungstür nicht zuverlässig aufschließt. Für diesen Fall gibt es bei großen Immobilienvermietern meist eigene Mitarbeiter, da der Vermieter die Kosten für einen Schlüsseldienst nur ungern für alle Mieter übernehmen möchte. Auch in der Wohnungsgenossenschaft kommt meist der Hauswart oder ein Hausmeister mit einem neuen Schloss vorbei, wenn es Probleme mit den Schlüsseln gibt.
Wann zahlt der Vermieter den Schlüsseldienst nicht?
Der Vermieter ist in keinem Fall verpflichtet, die Kosten für einen Schlüsseldienst zu übernehmen, wenn der Schlüssel verloren wurde. Auch, wenn die Tür lediglich ins Schloss gefallen ist, während der Schlüssel noch innen in der Wohnung liegt, ist der Vermieter nicht zuständig, die Kosten für einen herbei gerufenen Schlüsseldienst zu übernehmen. Das Mietrecht sieht einen Schloss Austausch auf Kosten des Vermieters nur für den einen Fall vor, wenn der Zugang zur gemieteten Wohnung für den Mieter nicht zuverlässig gewährleistet werden kann, weil es einen Defekt im Schloss gibt. Ein Vermieter ist außerdem nicht verpflichtet, die hohen Kosten für jeden beliebigen Schlüsseldienst zu zahlen. Vielmehr muss dem Vermieter im Schadensfall zuerst angezeigt werden, dass die Schließanlage offenbar defekt ist. Dann entscheidet der Vermieter über das weitere Vorgehen, aus Kostengründen wird meist der Hauswart oder Hausmeister zur Wohnung geschickt, um den Schaden zu begutachten und gegebenenfalls gleich selbst zu beheben.
Mieter bestellt Schlüsseldienst: Muss der Vermieter zahlen?
Möchte der Mieter nicht so lange warten, und lieber wieder zügig seine Wohnung betreten, kann auf eigene Rechnung selbstverständlich jederzeit ein Schlüsseldienst beauftragt werden. Diese Kosten können unter Umständen vom Vermieter zurückgefordert werden, wenn der Hausmeister zum Beispiel unzumutbar lange gebraucht hätte, um vor Ort nach dem Rechten zu schauen. Kann der Hauswart den Schaden am Türschloss nicht selbst beheben, wird dieser in Rücksprache mit dem Vermieter einen günstigen Schlüsseldienst beauftragen. Auch, wenn privates Lockpicking immer beliebter wird bei Jugendlichen, darf auch nicht einfach eine unqualifizierte, fremde Person mit der Öffnung der Tür oder dem Tausch des Türschlosses beauftragt werden. Der Vermieter ist nicht verpflichtet, Rechnung des Mieters zu begleichen, wenn diese eigenmächtig und ohne Rücksprache in Auftrag gegeben worden sind.
Haustürschloss kaputt: Wer bezahlt, wenn keiner mehr ins Haus kommt?
Ist das Haustürschloss kaputt, ist dies für alle Mieter der Anlage besonders ärgerlich. Es muss schnell gehandelt werden. Wer das defekte Türschloss in so einem Fall repariert, bleibt allerdings auch hier Sache des Vermieters, solange er die Kosten für das defekte Haustürschloss bezahlen soll. Möchten die Mieter nicht so lange warten und teilen sich gemeinschaftlich einen Schlüsseldienst, kann es schneller gehen, bis das Haus wieder begehbar ist. Damit die Kosten für den Schlüsseldienst vom Vermieter getragen wird, ist jedoch eine Einwilligung nötig, bevor ein Schlüsseldienst gerufen wird. Dies kann fernmündlich geschehen, eine schriftliche Bestätigung mit Unterschrift, die zum Beispiel per E-Mail erteilt werden kann, ist in jedem Fall aber besser geeignet, damit die Mieter später nicht selbst auf den hohen Kosten für den Schlüsseldienst sitzen bleiben.
Fazit: Wann zahlt der Vermieter den Schlüsseldienst?
Ein Vermieter muss laut Mietrecht nur dann für den Austausch eines Schlosses aufkommen, wenn ein Defekt in der Schließanlage vorliegt. Wird ein Schlüssel verloren oder bricht er dem Mieter im Türschloss ab, muss der Vermieter die Kosten für einen Schlüsseldienst nicht übernehmen. Meist bestellt der Vermieter selbst einen Schlüsseldienst oder benennt einen Mitarbeiter, der mit dem Tausch des defekten Schlosses beauftragt wird, der Mieter muss diese Dienstleistung nicht bezahlen. In einigen Fällen kann es möglich sein, dass die Hausratversicherung den Schlüsseldienst bezahlt oder aber die Haftpflichtversicherung. So lässt sich die Wartezeit verkürzen, bis die Wohnung wieder betreten werden kann.
